Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich geltend; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt. Unsere Geschäftsbedingungen sind auch dann geltend, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers unsere Dienstleistungen ohne zusätzlichen ausdrücklichen Vorbehalt erbringen.

1.2 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

 

2. Vertragsschluss/Vertragsinhalt

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Die als „Kostenschätzung“,„Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote von projekt © sind jederzeit unverbindlich.

2.2 Der Vertrag kommt ausschließlich schriftlich mit der Auftragsbestätigung durch projekt © zustande.

2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Auftraggebers und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet projekt © für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird grob oder vorsätzlich fahrlässig nicht erkannt.

2.4 An Kostenvoranschlägen, Unterlagen und sonstigen Zeichnungen behält projekt © die Eigentums- und Urheberrecht; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder ausgehändigt werden.

2.5 Abweichende Verbesserungen und Änderungen von Angeboten und Prospekten, die den Verwendungszweck nicht beeinträchtigen und für den Auftraggeber zumutbar sind, behält sich projekt © vor.

2.6 Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Auftraggeber eine Anzahlung leistet, die der Auftragnehmer als solche entgegennimmt oder wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung der Vertragsleistungen gegenüber dem Auftraggeber widerspruchslos beginnt.

 

3. Mitwirkung des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet bei der Spezifikation der Dienstleistungen von projekt © mitzuwirken, vor allem durch Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen, Unterlagen und rechtzeitiger Mitteilung besonderer Anforderungen und Risiken.

3.2 Der Auftraggeber stellt projekt © die notwendigen Gegenstände und Hilfsmittel (vgl. Ziffer 6.4) zur Verfügung und sichert die notwendigen Arbeitsbedingungen.

 

4. Dienstleistungsgegenstand

4.1 projekt © wird ausschließlich als Dienstleister für den Auftraggeber tätig und unterstützt diesen bei der Durchführung seiner Aktion/ seines Projekts, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Die Vertragspflichten von projekt © ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis. projekt © übernimmt grundsätzlich die Dienstleistung der Konzeption der Projekte sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung.

4.3 Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Aktionen haftet projekt © nicht, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers

5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertragzurückzutreten:
- Mangelnde Sicherstellung der Zahlung des Honorars.
- Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, die zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
- Ausfall vorgesehener Künstler; ohne dass es in zumutbarer Weise gegen gleiche Vergütung - gelingt, passenden Ersatz zu beschaffen. Im Falle des berechtigten Rücktritts durch den Auftragnehmer entfallen jegliche Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Entschädigungen.
- Falls der Rücktritt wie im vorherigen Punkt aufgeführt ist, schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Schadensersatz ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

5.2 Rücktrittsrecht des Auftraggebers
Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber den Rücktrittvom Vertrag erklären; dies bedarf der Schriftform. Im Falle des Rücktritts hat der Auftraggeber Schadensersatz einschl. des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, statt einer konkreten Schadensberechnung eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Es gilt: Bis zum 15. Tag vor dem Veranstaltungstag 50 %, ab dem 14. Tag vor dem Veranstaltungstag 90 % vom jeweiligen Veranstaltungspreis. Berechnungsgrundlage für die pauschalierten Rücktrittskosten ist der mit dem Kunden vereinbarte Preis abzüglich der variablen Kosten (Übernachtungs-/Fahrtkosten,etc.) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.Für andere Dienstleistungen gilt 7.3 der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5.3 Preise

5.3.1 Die Angebotspreise sind nur gültig, wenn der Vertrag insgesamt und nicht nur teilweise zustande kommt, wie angeboten.

5.3.2 projekt © ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese bei Bedarf gesondert abzurechnen.

5.3.3 Alle Preise sind zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer nach dem zum Zeitpunkt der Leistung gültigen Mehrwertsteuersatz.

5.3.4 Beauftragt projekt © dritte Personen oder Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen dieses Vertrages und im Namen und für Rechnung von projekt ©, so ist projekt © nicht verpflichtet, über die erbrachten Leistungen von Dritten in ihrem Auftrag Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.

5.3.5 Im Angebot nicht veranschlagte Dienstleistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den jeweils aktuellen Vergütungssätzen von projekt © in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben oder unvollständige Vorarbeiten des Auftraggebers, durch unverschuldeteTransportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von projekt © sind.

 

6. Transport/Verpackung

6.1 Die (Liefer-) Gegenstände reisen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, wenn nichts anderes mit projekt © vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt projekt © den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung und wählt den nach ihrer Meinung geeignetsten Weg.

6.2 Zum Abschluss einer Transportversicherung ist projekt © berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Deren Kosten trägt der Auftraggeber.

6.3 Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Auftraggeber abgetreten.

6.4 Gegenstände des Auftraggebers, die zur Leistungserbringung von projekt © erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von projekt © genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Auftraggebers.

6.5 Der von projekt © unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhanden kommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Auftraggebers.

 

7. Kündigung

7.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes zu kündigen.

7.2 Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber den Rücktrittvom Vertrag erklären, dies bedarf der Schriftform. Nimmt der Auftraggeber nach Fertigstellungserklärung die Dienstleistungen von projekt © ohne wichtigen Grund nicht entgegen oder kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird projekt © nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

7.3 Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann projekt © den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Dienstleistungen sowie 30% des Wertes der noch nicht erbrachten Dienstleistungen verlangen, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt projekt © vorbehalten.

7.4 Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche bei Vertragsrücktritt (Stornierungskosten)
Bei Stornierung einer Veranstaltung, gleich aus welchem Grund, steht projekt © ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten zu. Hierzu gehört auch der entgangene Gewinn aus einem Vertrag entsprechend Punkt 2 unserer AGB. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
- Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss = 30%
- Absage der Veranstaltung nach 12 bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 50%
- Absage der Veranstaltung innerhalb der verbleibenden 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag = 100%
- Absage der Veranstaltung innerhalb 2 Wochen vor dem
Veranstaltungstag = 100% zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal, etc., diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren sind die 100% Listenpreise. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Veranstaltungsangebotes werden nicht angerechnet. Die Stornierung des Auftrages bedarf der Schriftform. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

 

8. Haftung

8.1 projekt © ist ermächtigt, namens und im Auftrag des Auftraggebers Fremdleistung von dritten Leistungsträgern in Anspruch zu nehmen. Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen dieser Dritten wird durchprojekt © keine Haftung übernommen, sofern projekt © nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird.

8.2 Für qualitäts– und termingerechte Ausführung haftet projekt © nur, wenn der Auftraggeber den vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eine Gewährleistung für den Erfolg und / oder das Gefallen der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Eine Haftung des Auftragnehmers entfällt, wenn ein Misserfolg der Veranstaltung auf mangelhafte oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen ist.

8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet projekt © nicht für eingebrachte Gegenstände des Auftraggebers, soweit projekt © nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt und Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat. Die Haftung von projekt ©, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter und falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt: projekt © haftet nicht
- im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstiger Erfüllungsgehilfen;
- im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen soweit es sich nicht um die Verletzungvertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen und vertragsgemäßen Leistung sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung der Leistung von projekt © ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Auftraggebers oder Dritten oder des Eigentums des Auftraggebers vor erheblichen Schäden bezwecken. Desweiteren geschieht die Benutzung aller Geräte im Übrigen auf eigene Gefahr.

8.4 Eine verkehrsbedingte Verspätung, die also nicht auf Verschuldendes Auftragnehmers zurückzuführen ist, ermöglicht dem Kunden keinen Schadensersatz bzw. keine Minderung. Wenn die Veranstaltung aus Gründen, die in der Sphäre des Auftragnehmers liegen, nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt wird, beschränkt sich das Recht des Auftraggebers auf Rücktritt oder Vertragskündigung unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen mit der Einschränkung gemäß Ziffer 8.3

8.5 Soweit projekt © nach dem vorstehenden Absatz dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die projekt © bei Vertragsschluss als mögliche Folgen einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die projekt © bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Schlechtleistung von projekt © sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind.

8.6 projekt © weist darauf hin, dass die Versicherungen, die projekt © für die Aufgaben und Inhalte des Vertrages abschließt, in Einzelpositionen auch Selbstbehalte (Selbstbeteiligung) enthalten. Diese Selbstbeteiligung wird im Schadensfall gesondert berechnet.

8.7 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse - und Beschränkungengelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von projekt ©.

8.8 Die Einschränkungen dieser Ziffer gelten nur soweit gesetzlich zulässig. Sie gelten nicht für die Haftung von projekt © wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.9 Soweit projekt © technische Auskünfte geben kann oder beratendtätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

 

9. Schutzrechte

9.1 Beauftragten Dritten, die alle im Zusammenhang mit den zuerbringenden Dienstleistungen bei projekt © bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr - auch im Namen des Auftraggebers - entstehen den gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart,ausschließlich bei projekt ©. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist nur durch eine schriftliche Vereinbarungmöglich und gilt stets nur für den bei der Auftragserteilung zugrundeliegenden Zweck. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur von und durch projekt © oder von projekt © ausdrücklichentsprechend beauftragten Personen vorgenommen werden.

9.2 Der Auftraggeber ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. von projekt © nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, sowie der einmaligen Nutzung dieser Daten bezüglich des Angebotes oder der Angebote, welche durch projekt © und dem Auftraggeber zustande gekommen sind. Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch projekt © zulässig. Konzepte, Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von projekt © oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von projekt ©, auch wenn diese dem Auftraggeber berechnet werden. Zur Ausführung von Konzept / Entwurfsarbeiten ist nur projekt © berechtigt. Dies gilt auch für einzelne Bestandteile der Konzeptausarbeitung. Werden Ideen und Konzepte nicht entsprechend verwertet, ist projekt© berechtigt, die Inhalte in vollem Umfang oder teilweise für andere Zwecke einzusetzen.

9.3 Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Auftraggeber vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nachseinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Dienstleistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. projekt © ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, projekt © von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzungvon Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen an projekt © zu leisten.

9.4 Wünscht der Aufraggeber eine darüber hinausgehende Verwendung, dann muss er sich mit projekt © über den Verwendungsbereich und eine zusätzliche Honorierung einigen. Während der Dauer dieses Vertrages ist projekt © allein berechtigt, Änderungen und Ergänzungen an den von ihr oder in ihrem Auftrag von Dritten gestalteten Werbemitteln vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, es sei denn, die werbliche Darstellung des Auftraggebers ist betroffen. In diesem Fall ist grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Auftraggeber erforderlich.

9.5 Die Vergütung deckt generell nur die Verwertungsrechte im nationalen Bereich ab. Sollten die von projekt © für den Auftraggeber ausgearbeiteten Konzepte etc. von anderen Ländergesellschaften (International) ganz oder teilweise genutzt werden, so muss sich der Auftraggeber mit projekt © über den Verwendungsbereich und eine zusätzliche Honorierung einigen.

9.6 projekt © ist berechtigt, seine gestalterischen Arbeiten zu signieren, Veranstaltungen etc. aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt sowie weitere umgesetzte Maßnahmen zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zuverwenden.

9.7 Sämtliche Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebühren (z.B. Ordnungsamt, GEMA/GVL, KSK, etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9.8 Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, insbesondere Layouts, Entwürfe und Screendesigns sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und dürfen von Dritten weder verfremdet, nachgeahmt, kopiert noch anderweitig verwendet werden. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen wird vom Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung erhoben.

9.9 Für eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und/oder des Urheberrechts der Inhalte, Bild- und Textgrafiken, Beschreibungen und Texte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese vom Auftraggeber stammen.

 

10. Aufbewahrung von Unterlagen

10.1 projekt © behält sich vor die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten aufzubewahren. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (PowerPoint, USB-Speicher usw.) verpflichtet sich der Auftraggeber, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Auftraggebers, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt projekt © keine Haftung. Ziffer 8.9 gilt entsprechend.

 

11. Zahlungsbedingungen

11.1 Wenn nicht anders vereinbart, ist projekt © berechtigt, jede einzelne Dienstleistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen.

11.2 Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.

11.3 Darüber hinaus ist projekt © berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen:
30% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung,
30% der vereinbarten Vergütung bei Produktionsbeginn,
30% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten
Veranstaltungstag, 10 % des Preises bei Erhalt der Endabrechnung. Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst.

11.4 Während des Verzugs ist projekt © berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verlangen, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, im Übrigen 5% über dem Basiszinssatz. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

11.5 projekt © ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhedes Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer 7.3 dieser Bedingungen.

11.6 Rabattierungen und Skonti sind nur möglich, wenn die von projekt-c vorgeschlagenen Zahlungsbedingungen seitens Ihres Hauses akzeptiert und eingehalten werden.

 

12. Aufrechnung und Abtretung

12.1 Der Auftraggeber darf und kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

12.2 Die Rechte des Auftraggebers sind nur mit vorheriger Zustimmung von projekt © aus diesem Vertragsverhältnis übertragbar.

12.3 Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung auf dem selben Rechtsverhältnis beruht.

 

13. Datenschutz

13.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen Personen, bezogene Daten, gleich ob sie von projekt © selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

 

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Adelberg.

14.2 Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Göppingen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist.

14.3 Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

 

15. Salvatorische Klausel

15.1 Durch die Unwirksamkeit einer Vertragsklausel wird der Bestand des Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

 

16. Schriftformerfordernis

16.1 Änderungen und Ergänzungen sind ausschließlich in schriftlicher Form wirksam und unterzeichnet vom Auftraggeber und Auftragnehmer bei Bedarf vorzuweisen. Das gilt auch für Vereinbarungen, die das vorstehende Schriftformerfordernis ändern.

projekt © - die eventmacher!
Inh.Francesca Waltersbacher
Residenz im Ziegelhau
Ziegelhau 28
73099 Adelberg
Gerichtsstand Göppingen